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Die Pflegestufen


Was zahlt die Pflegeversicherung?


Die Pflegeversicherung zahlt für den Aufenthalt in einem Seniorenzentrum:

+ Pflegestufe 1      1.023,- Euro monatlich
+ Pflegestufe 2      1.279,- Euro monatlich
+ Pflegestufe 3      1.510,- Euro monatlich
+ Härtefall              1.825,- Euro monatlich



Der Grad der Hilfsbedürftigkeit wird erstmals festgestellt, wenn jemand einen „Antrag auf Pflegebedürftigkeit“ bei der Krankenversicherung einreicht. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen schickt einen Gutachter, der sich mit dem alten Menschen unterhält, ihn untersucht und danach entscheidet, in welche Pflegestufe er einzuordnen ist.

+ Pflegestufe 1
+ Pflegestufe 2
+ Pflegestufe 3
+ Härtefall

Pflegestufe 1:
Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf (beim An- und Ausziehen, Waschen, bei Besorgungen sowie der Versorgung des Haushalts) muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Min. betragen; davon müssen mehr als 45 Min. auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe 2:
Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf (inklusive der Komplett-Versorgung des Haushaltes) muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Std. betragen, mindestens 2 Std. müssen auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe 3:
Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf (muss eine Betreuung rund um die Uhr gewährleisten) im Tagesschnitt mindestens 5 Std., mindestens 4 Std. müssen auf die Grundpflege entfallen.

Härtefall:
Besonderen Pflegebedarf setzt die Pflegekasse unter anderem bei Krebskranken im Endstadium, starker Querschnittslähmung, schweren Ausprägungen von Demenz und spezifischen Entzündungsformen von Gehirn und Rückenmark voraus.


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